Beratung zu Entlastungsleistungen in Köln

Beratung zu Entlastungsleistungen in Köln

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI:

Übernahme der Kosten, durch alle Kranken- bzw. Pflegekassen möglich

Diejenigen, die Pflege benötigen und in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden, haben die Möglichkeit, einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro zu erhalten. Es handelt sich nicht um eine bloße finanzielle Entlastung, sondern dient einer bestimmten Verwendung. Er kann beispielsweise für Dienstleistungen zur Unterstützung im täglichen Leben genutzt werden. Das Ziel ist es, Pflegekräfte zu entlasten und Pflegebedürftigen dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin eigenständig zu bewältigen.

Bei häuslicher Pflege wird neben den anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch der Entlastungsbetrag gewährt. Es gibt keine Verbindung zwischen ihm und den anderen Forderungen nach Leistung. Er spart monatlich Geld, wenn er nicht verwendet wird. Bei einem Jahreswechsel, können Sie Ihre Restansprüche bis zum 30.06. des Folgejahrs verwenden.

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